ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB) VON PATRICIA KALISCH – FOTOGRAFIE

STAND 01.05.2024
ALLE FRÜHEREN AGB VERLIEREN IHRE GÜLTIGKEIT.

1 ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Patricia Kalisch – Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Patricia Kalisch – Fotografie wird nachfolgend Auftragnehmer genannt. Der Kunde wird nachfolgend Auftraggeber genannt.
3. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2 PRODUKTIONSAUFTRÄGE
1. Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag selbst oder durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
2. Der Auftragnehmer wählt das Bildmaterial aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
5. Bei Aufträgen von Hochzeiten:
5.1. Der Auftragnehmer wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an dem Hochzeitstag beauftragt wird. Die Positionierung von Kameras und Ausrüstung sowie die freie Sicht des Auftragnehmers auf die zu fotografierenden Personen hat Priorität sowohl vor allen anderen Privataufnahmen durch Gäste und Familienangehörige als auch vor Aufnahmen durch professionelle Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit engagiert werden.
5.2. Die Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Aufnahme der Trauung sowie die Aufnahme der Portrait- und Gruppenfotos bleiben aber ausdrücklich dem Auftragnehmer vorbehalten.
Sollte trotz dieser Vereinbarung ein weiterer Fotograf Aufnahmen anfertigen, und diese Arbeiten auf Aufforderung des Auftragnehmers und/oder der Auftraggeber nicht unverzüglich unterlassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die fotografische Begleitung der Hochzeit abzubrechen. Die Auftraggeber müssen in diesem Fall die gemäß diesem Vertrag gebuchten Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.
5.3. Sollte ein Videograf oder Videoteam beauftragt werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden. Der Auftraggeber hat den Videograf rechtzeitig darauf hinzuweisen, den Auftragnehmer keinesfalls bei der Ausführung seiner Arbeiten zu behindern, zum Beispiel in dem er dem Auftragnehmer die Sicht auf die zu fotografierenden Personen und Momente versperrt. Dies gilt insbesondere für die Aufnahmen während der Trauung sowie für die Portrait- und Gruppenfotos.
Sollte der Videograf dem Auftragnehmer diesen Spielraum nicht gewähren, sind sich die Auftraggeber darüber bewusst, dass während der fotografischen Begleitung wichtige Fotomomente nicht festgehalten werden können. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die gemäß diesem Vertrag gebuchten Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.

3 URHEBERRECHT
1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form wie z.B. auf DVD, USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

4 NUTZUNGSRECHTE/ PERSÖNLICHKEITSRECHTE
1. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
2. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
3. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in digitalisierter Form von Foto-DVDs, USB-Stick, Abzüge, Download der Bilddatei oder wie vereinbart über.
4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Einräumung Veröffentlichungsrechte:
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die verwendeten Fotos enthalten keine persönliche Daten des Auftraggebers.
5.1. Bei Aufträgen von Hochzeiten: 
Alle Preise für Aufnahmen von Hochzeiten schließen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein, sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass von 200,- Euro. Durch diese Inanspruchnahme willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten oder Magazinen vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst auch damit einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
5.2. Bei Aufträgen von Fotoshootings & Geschäftskunden:
Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Der Auftraggeber willigt daher ein, dass der Auftragnehmer die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzt und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten oder Magazinen vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die zu fotografierenden Personen darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos besitzt und erklärt sich selbst auch damit einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen. Der Auftraggeber kann spätestens bei Übergabe der Bilder einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Auftragnehmer ausdrücklich widersprechen. Dies bedarf der Schriftform.

5 HAFTUNG
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Sollte auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Wetter, Verkehrsstörungen und Fremdeinwirkungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotograf zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
5. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Auftragnehmer erworben werden.

6 HONORARE
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vereinbarte Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhält der Auftragnehmer auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz sowie zuzüglich eventuelle anfallende Reisekosten. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Parkscheine, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. und 5. gelten zusätzlich nur bei Aufträgen von Hochzeiten:
4. Mit der Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Endauftragssumme fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Auftrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Anzahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
5. Storniert der Auftraggeber die Auftragserteilung, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet:
– Stornierung ab der Auftragserteilung bis 60 Tage vor dem gebuchten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme,
– Stornierung ab 59 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Sollte eine Anzahlung von 20% der Endauftragssumme bereits erfolgt sein, wird diese mit dem Ausfallhonorar verrechnet.
Zuzüglich werden die Nebenkosten vom Auftraggeber erstattet, z.B. Reisekosten (Hotel-, Fahr- und Verpflegungskosten). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
6. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
7. Das Honorar muss bei Übergabe der Fotos/Präsentationsprodukte oder per Vorkasse gezahlt werden.
8. Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Gutscheine
9.1. Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Fotodienstleistungen vom Auftragnehmer. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt, z.B. als Geschenk an Dritte. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist diese auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch besteht das Recht auf Barzahlung des genutzten Restwertes des Gutscheins. Der Gutschein ist nur gültig, wenn er am Tag des Fotoshootings abgegeben wird.
9.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist zeitlich auf 1 Jahr begrenzt und auf dem Gutschein gekennzeichnet. Bei Nichteinlösen verfällt der Gutschein.
10. Soweit der Auftraggeber Leistungen vom Auftragnehmer in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Auftraggeber auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die dem Auftragnehmer eine nach den Umständen angemessene Honorierung gewährt.

7 DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

8 WIDERRUFSRECHT
1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich der Auftragnehmer verpflichtet die Dienstleitung (Fotografie) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs oder Rückgaberecht besteht.
2. Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B. Fotobuch oder Danksagungskarte) besteht ebenfalls kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1).

9 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Durch die in § 9. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

10 RECHTSWIRKSAMKEIT, STATUT UND GERICHTSSTAND
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtstand vereinbart.
4. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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